Ab 01.10.2018 gilt bei Arbeitnehmerüberlassung zu beachten: Der Leiharbeiter schließt einen Arbeitsvertrag mit einem Verleiher, meistens einer Zeitarbeitsfirma, wird aber bei einem entleihenden Unternehmen eingesetzt. Der Verleiher erhält für die Überlassung des Leiharbeiters eine Vergütung vom Entleiherund zahlt dem Leiharbeiter die vereinbarte Vergütung. Der Entleiher kann einen Leiharbeiter bis zu 18 Monate ununterbrochen beschäftigen. Diese […]
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