Zum Verständnis: Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist mit und ohne Sachgrund möglich. I. Befristung mit Sachgrund Ein sachlicher Grund für eine Zeit- oder Zweckbefristung liegt gemäß § 14 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) „insbesondere“ vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, z.B. bei der künftigen Inbetriebnahme einer neuen Maschine […]
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