Der Bundestag hat die Reform des Bauvertragsrechts beschlossen. Durch das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ soll ab 1.1.2018 für mehr Verbraucherschutz gesorgt werden. Das Gesetz hat den Bundesrat am 31.03.2017 passiert. Die Neuregelungen zum Bauvertragsrecht und zur kaufrechtlichen Mangelgewährleistung treten damit am 01.01.2018 in Kraft. Sie gelten dann für alle ab […]
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