Sie kennen „fiktive Schadenkosten“ aus dem Verkehrsrecht: nach einem Verkehrsunfall lässt der Geschädigte sein Fahrzeug von einem Gutachter untersuchen. Dieser ermittelt die zur Schadenbeseitigung notwendigen Maßnahmen und den hierfür erforderlichen Betrag. Der Geschädigte verlangt dann den erforderlichen Betrag, verwendet ihn aber nicht für die Schadenbeseitigung. Die Abrechnung erfolgt auf „Gutachterbasis“. Deswegen bezeichnet man solche Schadenkosten […]
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