„Unbezahlter Urlaub“ klingt wie die Verbindung gegensätzlicher Begriffe, wie „alter Knabe“ oder „schwarzer Schimmel“. Urlaub ist ja die Freistellung des Arbeitnehmers, ohne dass die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Arbeitsentgelt berührt wird (BAG, Urteil vom 24.03.2009 – 9 AZR 983/07). Urlaub wird also grundsätzlich gezahlt. Wer also unbezahlt von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung entbunden […]
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